Häufige Fragen rund um die Psychotherapie

Der erste Kontakt mit einer psychotherapeutischen Praxis wirft oft viele Fragen auf. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um meine Privatpraxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, können Sie mich jederzeit kontaktieren.

Allgemein

Für wen ist die Praxis geeignet?

Meine Privatpraxis richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr sowie deren Familien. Gemeinsam besprechen wir in einem Erstgespräch, ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll ist und wie ich Sie bestmöglich unterstützen kann.

Welche Altersgruppen behandeln Sie?

Ich behandle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Die Therapie wird dabei individuell an das jeweilige Alter, den Entwicklungsstand und die persönlichen Bedürfnisse angepasst.

Bei welchen Beschwerden kann mein Kind vorgestellt werden?

Eine Vorstellung ist unter anderem bei folgenden psychischen Belastungen sinnvoll:

  • Depressionen und depressive Verstimmungen
  • Ängste und Panik
  • ADHS und Aufmerksamkeitsprobleme
  • Zwangsgedanken und Zwangshandlungen
  • Emotionale und soziale Schwierigkeiten
  • Körperliche Beschwerden ohne ausreichende organische Ursache
  • Belastungsreaktionen und Krisen
  • Schulische oder familiäre Belastungen
  • Probleme mit dem Selbstwertgefühl
  • Weitere psychische oder emotionale Schwierigkeiten

Auch wenn Sie unsicher sind, ob eine Psychotherapie erforderlich ist, berate ich Sie gerne.

Kosten

Wer kann eine Behandlung in Anspruch nehmen?

Eine Behandlung ist möglich für

  • Privatversicherte
  • Beihilfeberechtigte
  • Heilfürsorgeberechtigte
  • Selbstzahler
Werden die Kosten von gesetzlichen Krankenkassen übernommen?

Nein. Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist daher nicht möglich.

Bieten Sie ein Kostenerstattungsverfahren an?

Nein. Ich nehme nicht am Kostenerstattungsverfahren der gesetzlichen Krankenkassen teil.

Was kostet eine psychotherapeutische Behandlung?

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP). Welche Kosten Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe übernimmt, hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Selbstverständlich informiere ich Sie vor Beginn der Behandlung transparent über die anfallenden Kosten.

Ablauf

Wie vereinbare ich einen Termin?

Sie können telefonisch oder über das Kontaktformular mit mir Kontakt aufnehmen. Gemeinsam vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch.

Wie läuft das Erstgespräch ab?

Im Erstgespräch lernen wir uns gegenseitig kennen. Wir besprechen die aktuelle Situation, Ihre Anliegen sowie die Entwicklung Ihres Kindes. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, ob eine weiterführende Diagnostik oder psychotherapeutische Behandlung sinnvoll ist.

Benötige ich eine Überweisung?

Nein. Für eine Vorstellung in meiner Praxis benötigen Sie keine ärztliche Überweisung.

Muss bereits eine Diagnose vorliegen?

Nein. Eine bestehende Diagnose ist nicht erforderlich. Die diagnostische Abklärung erfolgt bei Bedarf im Rahmen der ersten Termine.

Wie schnell kann ein Termin vereinbart werden?

Da ich eine Privatpraxis führe, können Erstgespräche häufig zeitnah angeboten werden. Die tatsächliche Wartezeit richtet sich nach der aktuellen Auslastung der Praxis.

Kinder, Jugendliche und Eltern

Müssen Eltern an den Terminen teilnehmen?

Bei Kindern ist die Zusammenarbeit mit den Eltern ein wichtiger Bestandteil der Behandlung. Je nach Alter und Fragestellung finden sowohl gemeinsame als auch getrennte Gespräche statt. Jugendliche erhalten darüber hinaus ausreichend Raum für vertrauliche Einzelgespräche.

Werden Eltern regelmäßig einbezogen?

Ja. Die Einbindung der Eltern oder anderer wichtiger Bezugspersonen ist ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Gemeinsam entwickeln wir Strategien, um Veränderungen auch im Alltag nachhaltig zu unterstützen.

Gilt die Schweigepflicht auch gegenüber den Eltern?

Ja. Als Psychotherapeut unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht. Besonders bei Jugendlichen ist ein vertrauensvoller Rahmen wichtig. Welche Informationen mit den Eltern besprochen werden, erfolgt – soweit rechtlich möglich – transparent und in Abstimmung mit dem Jugendlichen.

Organisatorisches

Wie lange dauert eine Therapiesitzung?

Eine reguläre Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Je nach Anlass können Elterngespräche, Diagnostik oder Beratungstermine zeitlich abweichen.

Was passiert, wenn ein Termin abgesagt werden muss?

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie mich bitte möglichst frühzeitig. So kann der Termin gegebenenfalls anderweitig vergeben werden. Die genauen Regelungen zu kurzfristigen Absagen erhalten Sie vor Behandlungsbeginn.

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